1. Grundsatzvereinbarung
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind vereinbarter Bestandteil aller mit uns abgeschlossenen Verträge. Sie gelten künftig auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.
Anders lautende Bedingungen oder Abweichungen sowie Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.
2. Angebote
Unsere Angebote sind stets frei bleibend und bis zur Erfüllung der schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich.
Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns nachträglich schriftlich bestätigt werden.
3. Preise
Die Preise verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen MwSt., Verpackung, Versand und Versicherungsspesen.
4. Liefertermine
Die Liefertermine werden erst mit unserer Auftragsbestätigung verbindlich.
Geraten wir schuldhaft in Verzug, so gilt grundsätzlich, dass uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren ist. Diese ist uns schriftlich mitzuteilen. Erst nach fruchtlosen Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
5. Lieferscheine
Die bei Anlieferung der Ware bzw. Werkstücke den Lieferschein unterschreibende Person gelten uns gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt.
6. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug sofort zahlbar.
Ausgenommen sind die Rechnungsbeträge für Modelleinrichtungen und Werkzeugkosten, die ohne jeden Abzug sofort zahlbar sind.
Bei Handelsgeschäften sind ab Fälligkeit der Rechnung vom Käufer Zinsen gemäß § 352, 353 HGB zu zahlen. Es bedarf hierzu keiner in Verzugstellung.
Die Zahlung gilt erst mit dem Tag als geleistet, an dem der Lieferant über den Gegenwert verfügen kann.
Die Kosten für die Übermittlung des Rechnungsbetrages trägt der Käufer. Diskont, Bank- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Käufers.
Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Käufers im Zeitraum zwischen Zugang der Auftragsbestätigung und der Lieferung, oder wird dem Lieferanten nachträglich bekannt, dass gegen die Zahlungsfähigkeit des Käufers begründete Bedenken bestehen, so ist er berechtigt
a. Die Zahlung vor Eintritt des vereinbarten Zahlungstermins zu verlangen.
b. Ausstehende Lieferungen zurück zu behalten.
c. Vom Vertrag unter Aufrechterhaltung eventueller Schadensersatzansprüche zurück zu treten.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Ansprüche ist nicht statthaft.
7. Versicherung
Die Lieferant ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- , Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich des Guthabensaldos aus laufender Rechnung unser Eigentum.
Der Käufer ist zur Herausgabe der Ware bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts verpflichtet.
9. Mängelhaftung/Gewährleistung
Wir stehen dafür ein, dass bei den gelieferten Waren die Spezifikationen laut Auftragsbestätigung eingehalten werden. Wir haften dagegen nicht für Mängel, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand einem anderen Zweck zugeführt wurde, als vom Käufer bei Abschluss des Vertrages angegeben wurde, ebenso wenig für Mängel, die dadurch entstanden sind, dass der Käufer den Liefergegenstand entgegen unseren technischen Richtlinien verwendete.
Mängelrügen und Beanstandungen müssen innerhalb von 5 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes am Bestimmungsort schriftlich angezeigt werden. Bei nicht form- und/oder fristgerechter Mängelrüge gilt die Ware als genehmigt. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt Nachbesserung oder Ersatzlieferung maximal im Rahmen unserer Leistung.
Prototypen/Modelle/Abgussteile:
Die Prototypen/Modelle/Abgussteile sind nicht zeitstabil. Daher endet die Gewährleistung für diese Produkte nach 2 Wochen. Danach erlischt auch ein Anspruch auf Nachbesserung. Messprotokolle werden auf Wunsch dann erstellt, wenn der Kunde Referenzmaße angibt und diese entsprechend markiert. In diesem Bereich sind größere Maßabweichungen durch Verzug möglich. Die Abnahme erfolgt bei größeren Maßabweichungen auch dann, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf diese Maße als Bedingung des Auftrags hinweist.
Wir haften nicht für Schäden, die aus fehlerhaften Zeichnungen oder CAD-Daten des Kunden resultieren.
Die von uns ausgelieferten Teile haben folgende Eigenschaften, für die wir nicht haften und keine Gewährleistung geben: Verformung unter Temperatur, Verformung durch falsche und unsachgemäße Lagerung, Änderung der Form und Festigkeit innerhalb 1-3 Wochen nach Herstellung trotz idealer Bedingungen, unbekanntes Verhalten durch chemische oder physikalische Eigenschaften oder Bedingungen und deren Einflüsse.
Nach Abnahme des Bauteils verpflichtet sich der Kunde wegen der sensiblen Bauteilebeschaffenheit innerhalb von 2 Tagen etwaige Mängel anzuzeigen.
Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht bei solchen Waren, welche vom Käufer ohne unsere Zustimmung geändert wurden, wenn ungeeignete Hilfsmittel benutzt wurden, wenn natürliche Abnutzung vorliegt, wenn fehlerhaft oder nachlässig behandelt wurde.
10. Werkzeuge und Einrichtungen
Werkzeuge, Hilfswerkzeuge, Einrichtungen, Formen und Ähnliches bleiben, wenn nicht anders vereinbart, in unserem Eigentum und Besitz.
Sie werden noch 6 Monate nach Auftragsabwicklung kostenfrei gelagert, danach ohne weitere Ankündigung entsorgt.
11. Kundendaten
Wir sichern zu, dass uns zugesandte CAD-Daten (oder Ähnliches) ausschließlich zur Erstellung eines Angebots/bzw. Auftrags verwendet werden.
Die Daten werden ausschließlich im Rahmen der Auftragsabwicklung genutzt. Die Daten werden nicht verändert und verbleiben für 12 Monate nach Auftragsabwicklung erhalten, danach werden sie ohne weitere Ankündigung gelöscht, sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
12. Nichtigkeit einzelner Klauseln
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirkung der übrigen Bestimmungen unberührt.
13. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir seine Daten, soweit es für das Geschäft erforderlich ist und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, EDV-mäßig speichern und verwerfen.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Nürnberg.
Stand: Juni 2008